Organisiertes Feuerlöschwesen seit 1865

Die Wehr

Freiwillige Feuerwehr  Gernrode

Bei der Erarbeitung der Chronik für die Freiwillige Feuerwehr Gernrode sind wir auf Unterlagen gestoßen, die die Gründung der “Freiwilligen Feuerwehr” per Datum auf den 9. October 1892, nachmittags 16.00 Uhr im Saal des Hotels “Brauner Hirsch” datiert. Nun ist es bekannt, dass von je her Menschen Schadensfeuer bekämpft haben. So liegt uns eine “Allgemeine Feuerordnung für das Herzogthum Anhalt = Bernburg” vom 19. Sept. 1814 vor. Die Gemeinden hatten Spritzen, Sturmfässer, Haken, Leitern und Eimer als öffentliche “Geräth-schaften” jederzeit in gut brauchbarem Stande zu halten. Schlüssel zum Spritzenhaus hatten 2 Spritzenmeister und ein am Spritzenhaus wohnender Einwohner. Bei Feuer war jeder Hauswirt und Einwohner schuldig (verpflichtet), “bei dem Feuerlöschen beschäftigt zu sein“. Also keine Freiwilligkeit sondern Pflicht. In Gernrode wurde 1847 eine  “Acta des Magistrates zu Gernrode zu Hülfeleistungen bei auswärtigen Feuers-brünsten betr.” verkündet. Die erste “Feuerlöschordnung für die Stadt Gernrode” liegt vom 10. December 1864 vor. Hierbei beruft man sich auf eine Gernröder Lösch-ordnung vom 7.März 1855. Ein Feuercommissarius und die Direction des Magistrates waren aufsichtsführend. Der Schützentambour und die Sturmglocken verkündeten entstandenes Feuer (Nachts das Feuerhorn des Nachtwächters. Die Bedienungsmann-schaften der Spritzen hatten sich zum Spritzenhaus zu begeben (Am Scheelichen, Grube Grau, Klosterstraße). Ebenso die Wasser-, Rettungs- und Bewachungsmann-schaften. Die Bürger hatten in die Fenster Licht zur Beleuchtung der Straßen zu stellen. Zu Dienstleistungen bei Feuersgefahr sind alle männlichen Gemeindean-gehörigen im Alter von zurückgelegtem 16. bis zum angetretenen 60. Lebensjahr verpflichtet. Sämtliche Gespann haltende Einwohner haben dem Magistrate ihre Gespanne (Pferde, Ochsen) bereit zu stellen und zu beaufsichtigen. Zu auswärtigem Feuer ist man bis 1,5 Meilen ausgerückt (wofür man bezahlt wurde). Männer die sich besonders bei Feuer auszeichneten bekamen aus der Orts = Feuerkasse 10 Taler Belohnung!! Die erste “Dienstanweisung für die Feuer = Commissarien” für  Gernrode wird am 17.Juni 1865 in Ballenstedt erlassen und ist Grundlage das organisierte Feuerlöschwesen im Ort als “Gründungsdatum 1865” zu feiern. Und es ist doch Grund genug, dass man Jubiläen für ehrenamtliche unbezahlte Arbeit für das Allgemeinwohl feierlich in Gemeinsamkeit mit den Bürgern begeht! Neben der Pflicht der Männer zum Dienst wurden auch die Turnergruppen  im Ort zum Dienst verpflichtet. Anders als in der Festschrift “130 Jahre FF Gernrode” (1995) festgestellt wurden erhaltene Dokumente von 1728 an im Stadtarchiv gefunden. Ein Grund warum man in Gernrode schon vor 1865 Löschmannschaften rekrutierte (irrtümlich auf “Freiwillige Feuerwehr”) war darin begründet, dass ein erhöhtes Gefahrenpotential durch die erste Zündholzfabrik 1834 (1866 eine weitere) und mehrfach verheerende Feuersbrünste über Gernrode hergefallen sind. Aber auch Holzschneidemühle, Gewehr- und Aluminiumfabrik, Getreidemühlen und eine Kalkbrennerei sorgten für erhöhte Brandgefahren und ein Handeln. Aus Erfahrungen anderer Orte (hier war es Hoym) machte man sich 1892 (wie in “Anhalt”) Gedanken neben der bestehenden Pflichtfeuerwehr eine Wehr aus “Freiwilligen” zu gründen, von denen man sich mehr Zuverlässigkeit, Berechenbarkeit und auch Freude am Löschwesen versprach und entsprechend der Sitzung am 29.09.1892 der Deputation zur Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr wurden die Gesetze und Instruktionen durchberaten. Hier wurde vom Bürgermeister Könnemann, Stadtrat Ullrich, Rentner Günther, Ziegeleibesitzer Lerche, Sattlermeister Schneider, Zimmerermeister Machemehl und Stadtschreiber Morgenroth zur konstituierenden Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr am Sonntag, den 9. Oktober, nachmittags 4 Uhr im “Braunen Hirsch” eingeladen. 101 Mann folgten dem Aufruf und erster Hauptmann war Hofzimmerermeister Erdmann Machemehl.

Auszüge aus alten Akten:

 „Allgemeine Feuerordnung für das Herzogthum Anhalt=Bernburg vom 19. September 1814“ Diese galt „für die sämtlichen Städte, Dorfschaften und Orte in Unserem Herzogthume.

  „Feuer=  und Löschungs = Geräthschaften“: Hier wird gefordert „die öffentlichen Feuergerätschaften, als Spritzen, Sturmfässer, Haken, Leitern und Eimer müssen jederzeit in gutem brauchbarem Stande erhalten werden“. Spritzen und Eimer sind in Spritzenhäusern verschlossen aufzubewahren. Für jede Spritze sind 2 Spritzenmeister anzustellen. Für jede große Spritze sind 20 und bei Tragspritzen 6 Einwohner zu bestellen. 4 Schlüssel zu den Spritzenhäusern waren vorzuhalten, wovon 2 die Spritzenwärter, einen der Feuerkassen=Rechnungsführer oder ein in der Nähe des Spritzenhauses wohnender Einwohner und einen der Beamte in Verwahrung haben sollte. Die Probe der Spritze sollte nur alle Jahre einmal „probirt“ werden und wenn sie für gut befunden wird solle es dabei auch bleiben. Sturmfässer waren mit frischem Wasser angefüllt stehen gelassen und bei Frost waren diese umzulegen. Jeder Einwohner ist schuldig, nach „Verhältnis seines Standes bei dem Feuerlöschen  beschäftigt zu sein, außer den nächsten vorzüglich unter dem Winde wohnenden Nachbarn und schwachen kränklichen Personen“.

Wer die erste Spritze zum Orte des Feuers bringt erhält 3 Rthlr. und wer das erste Sturmfaß dahin schafft 1 Rthlr. zur Belohnung.

Niemand darf sich bei Feuer betrunken finden lassen; auch sollen die Gastwirthe während des Feuers in ihren Gasthöfen keine Gelage halten.“

Unterzeichnet: Alexius Friedrich Christian, Herzog zu Anhalt

3. Februar 1865:  Kreisdirection  an den Magistrat Gernrode: Die Veröffentlichung der Feuer-Löschordnung muß mit Rücksicht auf § 10 durch den Staatsanzeiger erfolgen. Wegen des Feuercommissars und dessen Stellvertreters wird binnen kurzer Resolution (Beschluß) ergehen.

Abteilungsführer:

Wachmannschaften Carl Morgenroth, Maurermeister Stadelmann

Rettungsmannschaft v.d.  Heydt, Mühlenbauer Günther

Baugewerke Maurermeister Ulrich, Zimmermeister Machemehl

Wassermannschaft Rößler, Lamprecht

Spritzenmannschaft Spritzenmeister Arendt, Krüger

25. Februar 1865: Ballenstedt, an Bürgermeister Franke Herzogl. Kreisdirection (Krosigk) Von Herzogl. Hochlöblicher Regierung, Abteilung des Innern u. der Polizei zu Dessau sind Sie mittelst Rescripts (Erlaß) zum Feuercommissar für den aus der Stadt Gernrode, dem Vorwerk Haferfeld gebildeten Feuerbezirk bestellt worden. Indem ich Ihnen hiervon Kenntnis gebe, ersuche ich Sie sich betreffs Ihrer Verpflichtung Montag den 6. März vormittags 11 Uhr vor herzoglicher Kreisdirection hier zu sistieren (einzufinden)

Übrigens sieht man den heutigen Kameraden auch an, dass sie weit jünger sind und jeder ist doch froh darüber wenn man nicht älter gemacht wird, oder? So sind wir stolz derzeit junge Brandschützer im Ort zu haben die fachlich versiert und schnell handeln. Nicht nur eins haben sie mit ihren Vorgängern gemeinsam:

Wenn man sie in der Not ruft, kommen sie zu Hilfe –  Auf die Männer von der Feuerwehr war, ist und wird weiter Verlass sein!

Ihre Feuerwehr- Ihr Partner vor Ort – Wir wissen wo`s brennt!´

Warntag 2023

Bundesweiter Warntag 2023

Probewarnung

Es besteht keine Gefahr!

Aktuell findet in ganz Deutschland der Warntag 2023 statt. 
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.

Berichten Sie über Ihre Wahrnehmungen gerne unter https://warntag-umfrage.de

14.09.202311:00 Uhr